Reisehinweise

Warum ist der Reise-Krankenschutz so wichtig? Was ist der Unterschied zwischen Reiserücktritt und Reiseabbruch?

Sind Sie auf der Suche nach detaillierten Informationen rund ums Thema Reiseschutz?

Dann finden Sie hier die Antworten!

Was zahlt eigentlich der Reiserücktritt-Schutz?

„Nun brauchen Sie noch eine Reiserücktritt-Versicherung“ – diese Empfehlung der Reisebüro-Mitarbeiter kennt jeder Urlauber. Und obwohl die meisten Kunden heute wissen, dass sie ein „Muss“ bei jeder Reisebuchung ist, bleibt nicht immer die Zeit, sich genau zu erkundigen, welche Leistungen mit dem Abschluss einer solchen Versicherung gedeckt sind und für welche Fälle sie eintritt. Besser also, schon im Vorfeld informiert zu sein. Unser kurzer Überblick hilft Ihnen dabei.

Reiseveranstalter erheben zu ihrer Planungssicherheit so genannte Stornogebühren, wenn die gebuchte Reise nicht angetreten wird. Grundsätzlich gilt dabei: Je kürzer der Zeitraum zwischen Absage und geplantem Reiseantritt, desto höher sind diese Rücktrittskosten – bei Last-Minute-Reisen etwa machen sie meist bereits ab Buchung 100 Prozent des Reisepreises aus.

Eine Reiserücktritt-Versicherung erstattet Ihnen diese Kosten, egal ob die Rücktrittskosten 50, 60 oder gar 100 Prozent des Reisepreises betragen. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie unverzüglich bei Eintritt des versicherten Rücktrittsgrundes stornieren. Anerkannte Rücktrittsgründe sind: schwere Unfallverletzung oder unerwartete schwere Erkrankung sowie darüber hinaus Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft oder ein erheblicher Schaden am Eigentum, zum Beispiel durch einen Wohnungsbrand.

Darüber hinaus ist auch die Wiederholung einer nicht bestandenen Schul- oder Uni-Prüfung versichert. Über den STI Reiserücktritt-Schutz der Allianz Global Assistance werden aber nicht nur die Stornokosten erstattet, sondern auch eventuelle Anreise-Mehrkosten bis zu 1.500 Euro, wenn wegen Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel um mehr als zwei Stunden etwa ein Flug verpasst wird.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob und gegebenenfalls wann Sie Ihre Reise bei Eintritt einer unerwarteten schweren Erkrankung oder schweren Unfallverletzung stornieren sollen, können Sie sich an den medizinischen Dienst der Reise-Assistance wenden. Er unterstützt Sie bei der Entscheidung einer Stornierung. Kommen Sie der Empfehlung der Assistance nach, vermeiden Sie in jedem Fall eine Kürzung der Versicherungsleistung. Dazu kann es unter Umständen kommen, wenn Sie zu lange mit einer Stornierung warten.

Die Kosten für einen solchen „Stornoschutz vor der Reise“ hängen vom Reisepreis ab. So können Sie zum Beispiel bei der Allianz Global Assistance bei einer Reise bis 100 Euro den STI Reiserücktritt-Basisschutz bereits zu einer Prämie ab sechs Euro abschließen. Beträgt der Reisepreis 600 Euro, so kostet der Stornoschutz beispielsweise 22 Euro. Der Selbstbehalt beträgt in jedem Schadenfall 20 Prozent des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25,- Euro je Person/Objekt. Es kann aber auch ein Tarif ohne Selbstbehalt abgeschlossen werden. Bei einem Reisepreis von 600 Euro kostet der Stornoschutz dann 31 Euro.

Der STI Reiserücktritt-Vollschutz beinhaltet außerdem noch eine Reiseabbruch-Versicherung sowie die Reise-Assistance und einen Umbuchungsgebühren-Schutz. Die Prämie beträgt dann ab neun Euro. Gut zu wissen: Der Abschluss des Reiserücktritt-Schutzes kann bei der Allianz Global Assistance bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen – auch wenn die Reise bereits vor Monaten gebucht wurde. Dies stellt eine wesentliche Verbesserung für Kunden da. Noch vor Kurzem konnte der Reiserücktritt-Schutz nur bis zu 14 Tagen nach Reisebuchung abgeschlossen werden. Bei kurzfristigen Buchungen ab 29 Tagen vor Reiseantritt ist die Versicherung sofort bzw. spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage abzuschließen.

Stand: 11/2011

Wofür braucht man eigentlich den Reiseabbruch-Schutz?

Mallorca am Pool – ausgerutscht – Bein gebrochen – und der Urlaub ist für Sie vorbei. Oder ein naher Angehöriger daheim erkrankt schwer, und Sie müssen nach Hause, um sich um ihn zu kümmern. Neben Stress und Aufregung bleibt dann vom einstigen Traumurlaub nur der Frust über die verpassten Urlaubstage, die Sie bereits bezahlt haben. Zumindest den Ärger über den finanziellen Verlust können Sie sich mit einem STI Reiseabbruch-Schutz ersparen. Was genau ist darunter zu verstehen?

Einen STI Reiseabbruch-Schutz können Sie bis zum Ferienstart abschließen. Er bewahrt sie vor einem finanziellen Verlust, wenn Sie Ihre Reise aus wichtigem Grund vorzeitig beenden müssen. Konkret heißt das: Brechen Sie Ihren Urlaub zum Beispiel wegen Krankheit oder Unfall ab, erstattet Ihnen der Reiseschutz den Wert des Resturlaubs, zum Beispiel die nicht mehr genutzten Übernachtungen im Hotel.

Darüber hinaus sichern Sie sich mit einem STI Reiseabbruch-Schutz auf Basis der ursprünglichen Buchung die Erstattung zusätzlicher Kosten, die durch eine unplanmäßige Rückreise entstehen können. Die Rückreise muss nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten Reise erfolgen, d. h. wurde ursprünglich ein Flug in der Economy-Class gebucht, kann der unplanmäßige Heimflug nicht in der Business-Class erfolgen. Für die Organisation Ihrer außerplanmäßigen Rückreise können Sie die Hilfe der Assistance Notruf-Zentrale in Anspruch nehmen.

Bei der Unterbrechung einer Rundreise wegen einer unerwarteten schweren Erkrankung oder Verletzung erhalten Sie die Nachreisekosten zum Wiederanschluss an die Reisegruppe erstattet. Müssen Sie Ihren Urlaub verlängern, weil Ihr Reisepartner wegen einer schweren Krankheit oder einer Verletzung in stationärer Behandlung bleiben muss, so erhalten Sie die zusätzlichen Kosten Ihrer Unterkunft erstattet, wenn Sie bei ihm zur Betreuung bleiben. Die zusätzlichen Kosten für die Unterkunft werden ebenfalls erstattet, wenn Sie selbst ambulant behandelt werden und daher die Reise nicht planmäßig beenden können. In beiden Fällen ist die Erstattung auf 80 Euro/Tag für eine Woche beschränkt. Der Schutz dieser Reiseversicherung gilt weltweit, unabhängig von der Reisedauer. Sie bekommen ihn zum Beispiel bei der Allianz Global Assistance ab einem Preis von 15 Euro pro Person.

Stand: 11/2011

Reiserücktritt oder Reiseabbruch – worin liegt eigentlich der Unterschied?

Der Nutzen einer Reiserücktritt-Versicherung ist den meisten Urlaubern bekannt. Die Absicherung gegen Stornokosten bei Nichtantritt einer Reise wegen einer unerwarteten schweren Erkrankung – Unfallverletzung oder gar Tod eines Mitreisenden oder eines Angehörigen – ist deshalb fast selbstverständlich geworden. Was aber passiert, wenn die Reise zum Beispiel wegen eines Unfalls am Ferienort oder der Erkrankung eines Angehörigen zu Hause vorzeitig abgebrochen werden muss? Zur Aufregung kommt dann auch noch der Ärger darüber, dass der teuer bezahlte Urlaub nun nicht genutzt werden kann.

Kurz vor dem Reisestart bekommt Ihr Kind eine Blinddarmentzündung – nicht nur, dass damit Ihr Traum vom Familienurlaub geplatzt ist. Beim Rücktritt von der Reise fallen dann auch noch Stornogebühren an, die umso höher liegen, je näher der Abreisetermin gerückt ist. Bei kurzfristig gebuchten Reisen etwa betragen sie schon meist von Anfang an 100 Prozent des Reisepreises. Um nicht für Leistungen zahlen zu müssen, die Sie gar nicht in Anspruch nehmen können, empfiehlt es sich, gleich bei der Reisebuchung einen STI Reiserücktritt-Schutz abzuschließen. Denn dieser kommt für die Stornogebühren auf – übrigens nicht nur, wenn Ihr Kind erkrankt, sondern unter anderem auch, wenn Sie eine Impfung nicht vertragen oder sich ein paar Tage vor der Reise ein Bein brechen.

Ist die Reise einmal angetreten, d.h. haben Sie für Ihren Flug schon eingecheckt und Ihren Koffer aufgegeben, können Sie im Rahmen der Reiserücktritt-Versicherung keine Erstattung des Reisepreises erwarten, wenn sie das Flugzeug nicht besteigen können, weil Sie oder eine mitreisende Person einen Kreislaufkollaps während der Wartezeit bis zum Einsteigen erleiden. Wichtig ist daher, dass zur Reiserücktritt-Versicherung ergänzend auch eine Reiseabbruch-Versicherung vereinbart wird – er tritt in diesem Fall ein. Beide Versicherungen bietet die Allianz Global Assistance kombiniert unter anderem im STI Reiserücktritt-Vollschutz an.

Müssen Sie also Ihre Reise wegen einer schweren Unfallverletzung oder unerwarteter schwerer Erkrankung eines mitreisenden Versicherten oder eines Angehörigen abbrechen, erhalten Sie den anteiligen Reisepreis der nicht genutzten Reiseleistung erstattet. Dies gilt auch, wenn ein Angehöriger zu Hause stirbt oder von einem schweren Unfall oder unerwarteter schwerer Erkrankung betroffen wird und Sie daher die Reise vor-zeitig beenden müssen.

Anderer Fall: Sie sind zwar alle gesund und munter am Ferienort angekommen, aber nach nur wenigen Urlaubstagen rutschen Sie am Pool aus und brechen sich ein Bein. Wenn Sie dann Ihre Reise abbrechen müssen, haben Sie den Rest des Urlaubs sozusagen umsonst bezahlt. Auch vor diesem finanziellen Ärger bewahrt ein STI Reiseabbruch-Schutz, denn er zahlt Ihnen in diesem Fall die Reiseleistungen am Urlaubsort, die Sie durch das vorzeitige Beenden des Urlaubs nicht mehr nutzen konnten.

Außerdem ersetzt der STI Reiseabbruch-Schutz auch die zusätzlichen Rückreisekosten nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten und versicherten Reise. Das heißt: Wurde die Flugreise in der Economy-Class gebucht, kann der unplanmäßige Heimflug nicht in der Business-Class erfolgen. Die Organisation dieser Rückreise deckt der STI Reiseabbruch-Schutz zudem ebenso ab, wie die Erstattung der Unterkunftskosten für eine versicherte Begleitperson, wenn Sie nicht transportfähig sind und über den ursprünglichen Rückreise-Termin hinaus in stationärer Behandlung bleiben müssen. Die zusätzlichen Kosten für die Unterkunft werden ebenfalls erstattet, wenn Sie selbst ambulant behandelt werden und daher die Reise nicht planmäßig beenden können. In beiden Fällen ist die Erstattung auf 80 Euro/Tag für eine Woche beschränkt. Können Sie bei einer Rundreise der Reisegruppe vorübergehend nicht folgen, erstattet die Versicherung die Nachreisekosten zum Wiederanschluss an die Gruppe.

Übrigens: Falls Sie sich selber eine Individualreise zusammenstellen und die einzelnen Reiseleistungen, wie zum Beispiel Flug und Hotel direkt bei den einzelnen Leistungsträgern buchen, sollten Sie stets sowohl die Reiserücktritt- als auch die Reiseabbruchversicherung kombiniert, beispielsweise den STI Reiserücktritt-Vollschutz, abschließen. Diese Kombination bewahrt Sie vor den finanziellen Risiken, wenn Sie Ihre gebuchten Leistungen ganz oder teilweise nicht nutzen können.

Stand 11/2011

Weshalb ist eigentlich der Reise-Krankenschutz notwendig?

„Aber über die Europäische Krankenversichertenkarte meiner Krankenkasse bin ich doch im Ausland versichert“ – so lautet die abwehrende Reaktion vieler Urlauber, wenn es um die Frage eines zusätzlichen Reise-Krankenschutzes geht. Doch wer sich allein auf seine Europäische Krankenversichertenkarte (EHIC) verlässt, steht im Ernstfall oft tatsächlich verlassen da.

Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen ihren Versicherten im Ausland nur einen „Basisschutz“ in bestimmten Situationen bieten: Sie erstatten zwar die Kosten für Arzneimittel und ärztliche Leistungen, wenn die Behandlung in einem EU-Land oder einem Land, mit dem ein Sozialversicherungsabkommen besteht, stattgefunden hat. Jedoch können Sie in diesen Ländern ärztliche Hilfe und Krankenbehandlung nur nach den Regeln für die staatliche Krankenversorgung Ihres Urlaubslandes erhalten. Benötigen Sie rasche ärztliche Hilfe, so sind Sie oft nicht einmal in der Lage, diese Einrichtungen ausfindig zu machen und dort Hilfe zu erhalten. In allen anderen Ländern – und das sind die meisten Fernreiseziele – besteht grundsätzlich keinerlei Absicherung über die deutschen Krankenkassen. Wenn Sie also zum Beispiel in die USA verreisen, erhalten Sie für dort durchgeführte – im Übrigen besonders teure – ärztliche Behandlungen und Medikamente von Ihrer Kasse keine Kosten erstattet. Gerade bei einer Fernreise ist ein STI Reise-Krankenschutz also ein Muss.

Aber auch wenn in Ihrem Reiseland Versicherungsschutz über die deutschen Krankenkassen besteht, gilt: Die Arzt- und Medikamentenrechnungen müssen zunächst am Urlaubsort vorgestreckt werden. Die gesetzliche Krankenkasse daheim erstattet nach Urlaubsende zu deutschen Kassensätzen. Oft bleiben Sie dadurch auf einem Teil der Kosten sitzen. Dazu kommt, dass selbst in unseren europäischen Nachbarländern viele Ärzte und Kliniken die EHIC der gesetzlichen Krankenversicherung nicht akzeptieren. Sie werden dann als Privatpatient behandelt – gegen eine dementsprechend höhere Rechnung nach Privatsätzen. Der Reise-Krankenschutz stellt eine weltweite Behandlung als Privatpatient sicher und ist gerade für gesetzlich Versicherte dringend zu empfehlen.

Bestimmte Leistungen wie die in der Regel sehr teuren Kranken-Rücktransporte oder Ambulanzflüge dürfen gesetzliche Krankenkassen grundsätzlich nicht übernehmen – im Ernstfall können dann Kosten von mehreren zehntausend Euro auf Sie zukommen. Bei der Allianz Global Assistance ist an den STI Reise-Krankenschutz immer ein Kranken-Rücktransport gekoppelt, der dieses finanzielle Risiko abdeckt. Er übernimmt die Kosten für einen „medizinisch sinnvollen und vertretbaren“ Kranken-Rücktransport, in das dem Wohnort des Versicherten nächstgelegene und geeignete Krankenhaus.

Auch für Privatversicherte bietet der STI Reise-Krankenschutz übrigens Vorteile: So abgesichert können sie ihre Chance auf eine eventuelle Beitragsrückerstattung am Jahresende erhöhen. Außerdem werden die Krankenhauskosten bei notwendiger stationärer Behandlung im Ausland unmittelbar von der Allianz Global Assistance gegenüber dem ausländischen Krankenhaus abgerechnet. Darüber hinaus bieten viele private Krankenversicherungen nur einen medizinisch notwendigen Krankenrücktransport, so dass der Privatversicherte bei medizinisch ausreichender Versorgung im Urlaubsland keinen Anspruch hat, nach Hause gebracht zu werden. Die Allianz Global Assistance erstattet hingegen die Kosten für den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport und wird so dem Interesse des Versicherten an einer baldigen Heimkehr in die vertraute Umgebung gerecht.

Abgeschlossen werden kann der STI Reise-Krankenschutz zum Beispiel direkt bei der Reisebuchung im Reisebüro.

Stand 11/2011

Was genau zahlt eigentlich der Reise-Krankenschutz?

Viele Urlauber wissen, wie wichtig ein Reise-Krankenschutz ist. Nicht zuletzt die gesetzlichen Krankenkassen selbst weisen ihre Mitglieder bei Auslandsreisen immer wieder auf seine Notwendigkeit hin. Aber auch wenn das „Warum“ den meisten Reisenden bewusst ist, herrscht bei vielen Versicherten doch Unklarheit über die genauen Leistungen, die ihnen über diese Versicherung zustehen.

Zunächst gehört dazu als Wichtigstes die Erstattung der Kosten für im Ausland notwendige ärztliche Hilfe, bei einer während der Reise akut aufgetretenen Krankheit oder Unfallverletzung. Dazu zählen neben den Kosten der ambulanten Behandlung durch einen Arzt auch die Kosten einer stationären Behandlung im Krankenhaus einschließlich unaufschiebbarer Operationen sowie ärztlich verordnete Medikamente.

Ist der Versicherte nicht transportfähig, sind dabei übrigens die Kosten für Heilbehandlungen bis zum Tag der Transportfähigkeit gedeckt – der Versicherungsschutz besteht gegebenenfalls also auch über die geplante Reisedauer hinaus. Ihr STI Reise-Krankenschutz tritt für den “einfachen” Arztbesuch wegen einer Halsentzündung ebenso ein, wie für eine akut notwendige Blinddarmoperation oder eine Krankenhausbehandlung nach einem Unfall – und zwar weltweit. Nicht zuletzt übernimmt die bei der Allianz Global Assistance an den STI Reise-Krankenschutz gekoppelte Kranken-Rücktransport-Versicherung die in der Regel sehr teuren Kranken-Rücktransporte oder Ambulanzflüge – Kosten, die Ihre gesetzliche Kasse grundsätzlich nicht erstatten darf.

Darüber hinaus bietet die Allianz Global Assistance bei Reisen innerhalb des Heimatlandes des Versicherten im Falle einer medizinisch notwendigen Krankenhausbehandlung am Urlaubsort einen pauschalen Spesensatz in Höhe von 30 Euro pro Tag. Diese Leistung ist besonders für Busreisende oder Autourlauber interessant.

Bei Schwangeren übernimmt der STI Reise-Krankenschutz beispielsweise auch die Kosten für die Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen. Im Falle einer Frühgeburt erstattet die Allianz Global Assistance die Kosten der im Ausland notwendigen Heilbehandlungen des neugeborenen Kindes bis zu einem Betrag von 100.000 Euro.

Und sind die Kinder schon da und gehen mit auf Reisen, vergessen Sie nicht: Für die kleinen Reisenden muss ein eigener STI Reise-Krankenschutz abgeschlossen werden. Denn auch wenn sie vielleicht als so genannte „Infants“ (meist Kinder bis zwei Jahren) noch kostenlos mitreisen, sind sie nicht automatisch bei ihren Eltern mitversichert, wenn sie medizinische Hilfe im Ausland benötigen.

Achten Sie stets darauf, dass Ihr Reise-Krankenschutz auch eine so genannte Reise-Assistance beinhaltet, wie dies bei der Allianz Global Assistance grundsätzlich der Fall ist. Dadurch sichern Sie sich bei Notfällen im Urlaub eine umfassende Betreuung über eine Notrufzentrale, die rund um die Uhr und weltweit im Einsatz ist.

Stand 11/2011

Was ist eigentlich Reise-Assistance?

Assistance – das Wort stammt aus dem Französischen und heißt übersetzt: helfen, beistehen, unterstützen. Eine Reise-Assistance ist im Rahmen einer Reise-Versicherung der kostenlose Beratungsservice, den die Versicherten vor und während der Reise in Anspruch nehmen können.

Dem Kunden helfen, ihm beratend zur Seite stehen, das ist der Gedanke hinter der Assistance-Dienstleistung. Weltweit stehen Tausende von Mitarbeitern und Kooperationspartnern bereit, um die Versicherten der Allianz Global Assistance zu unterstützen. 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche sind sie über eine telefonische Hotline erreichbar.

Die Assistance unterstützt den Reisenden vor und während des Urlaubs. Denn mit dem Abschluss eines STI Reiseschutzes können sich Kunden der Allianz Global Assistance während der gesamten Versicherungsdauer beraten lassen: so etwa bei der Suche nach fachkundiger Betreuung für pflegebedürftige Angehörige, nach einer Haushaltshilfe oder nach einer Pension für die tierischen Hausfreunde – die Experten der Allianz Global Assistance empfehlen zuverlässige Dienstleister in Deutschland rund um den Heimatort ihrer Kunden.

Außerdem gehört zu den Assistance-Leistungen des Unternehmens auch die kostenlose Stornoberatung vor der Reise. Sollte ein gesundheitlicher Notfall eintreten, der die Reise in Frage stellt, gibt ein Arzt der Allianz Global Assistance dem Versicherten am Telefon einen verbindlichen, medizinischen Rat: erst mal abwarten oder sofort stornieren. Mit dieser Empfehlung ist der Kunde auf der finanziell sicheren Seite. Denn: Sollte es zum Storno kommen, obwohl der Arzt dazu geraten hatte, nicht zu stornieren, übernimmt die Allianz Global Assistance dennoch die vollen Stornokosten.

Und passiert etwas auf der Reise, steht die Assistance bei großen und kleinen Nöten helfend an der Seite der Versicherten. Erkrankt zum Beispiel ein Familienmitglied, nennen die Experten der Allianz Global Assistance den nächsten Deutsch oder Englisch sprechenden Arzt und empfehlen geeignete Krankenhäuser im Reiseland, mit denen sie, wenn nötig, auch die Kostenübernahme klären. Sie beraten auch nach der Diagnose dabei, ob die Reise besser abgebrochen werden sollte. Sobald es medizinisch sinnvoll und vertretbar ist, kümmern sich die Experten der Allianz Global Assistance um die Organisation des Krankenrücktransportes. Sollten Ausweis-dokumente oder wichtige Reiseunterlagen verloren gehen, sind die Assistance-Mitarbeiter von überall erreichbar und wissen, was zu tun ist.

Die Versicherten der Allianz Global Assistance können sich also darauf verlassen, dass sie immer einen Ansprechpartner haben, der ihnen rund um ihre Reise zur Seite steht, ihnen hilft und sie unterstützt. Für diese Beratung fallen übrigens keine Extrakosten an, denn die Assistance ist in allen Tarifen des STI Reiseschutzes bereits enthalten.

Stand: 01/2012

Krank im Urlaub – wer hilft?

„Aber über die Europäische Krankenversichertenkarte meiner Krankenkasse bin ich doch im Ausland versichert“ – so lautet die abwehrende Reaktion vieler Urlauber, wenn es Ein Blick zu viel in die schöne spanische Landschaft – schon ist man mit dem Moped gestürzt, und der Ausflug im Urlaub endet mit einem Beinbruch. Was, wenn man sich im Krankenhaus in Spanien nicht verständlich machen kann? Gibt es dort andere Gepflogenheiten als in deutschen Krankenhäusern? Das sind nur einige Fragen und Probleme, die in diesem Fall auf den Urlauber zukommen. Ärztliche Versorgung und kompetente organisatorische Hilfe ist dann gefragt.

In solchen Fällen bietet die Reise-Assistance, die in allen STI Reiseschutzprodukten enthalten ist, mit dem Medizinischen Dienst der Assistance prompte Hilfe. Dort sollten Sie als Erstes anrufen, um sich über das weitere Vorgehen zu informieren. Das können Sie jederzeit und überall über eine Hotline tun, denn das Assistance-Team ist 24 Stunden am Tag an 365 Tagen im Jahr und von allen Ländern der Erde aus erreichbar.

Bei stationärer Krankenhausbehandlung wird von hier aus auch eine Kostenübernahme gegenüber dem Krankenhaus erklärt. Das entlastet Sie, denn die Allianz Global Assistance kümmert sich dann direkt um die Abrechnung mit dem Krankenhaus.

Bei stationärer Behandlung im Ausland organisiert die Assistance die Reise für eine Ihnen nahestehende Person zum Ort des Krankenhausaufenthaltes und zurück zum Wohnort.

Ist ein Rücktransport nach Deutschland medizinisch sinnvoll und vertretbar, wird auch dieser von der Assistance organisiert.

Die Assistance hilft Ihnen natürlich auch, wenn Sie sich im Urlaub ambulant behandeln lassen müssen. In diesem Fall werden Sie bei der Suche nach einem Deutsch oder Englisch sprechenden Arzt am Urlaubsort unterstützt.

Gerade also, wenn man in fremde Länder reist, in denen man der Landessprache nicht mächtig ist, und die Gepflogenheiten bei Ärzten und Kliniken nicht kennt, wird der Service einer Assistance zu einer wichtigen Hilfe.

Urlauber sichern sich damit die Leistungen der Allianz Global Assistance, die bei ihrer Arbeit von einem Ärzteteam unterstützt wird und über ein weltweites logistisches Netz von Vertretungen verfügt.

Stand: 11/2011

Ausgeraubt im Urlaub – was tun?

Dichtes Gedränge auf einem Wochenmarkt im sonnigen Süden, ein kleiner Rempler – und schon ist die Handtasche samt Urlaubskasse, Scheckkarte und Reisepass verschwunden. Wie kommt man jetzt schnell an Bargeld? Und wo erhält man einen Ersatz-Reisepass? Der traumhafte Sommerurlaub kann in dieser Situation zum Behördenmarathon werden, der durch Sprachprobleme und ungewohnte Arbeitsweisen der Behörden noch erschwert wird.

Glück im Unglück haben Sie, wenn Sie einen STI Reiseschutz abgeschlossen haben. Denn mit der bei der Allianz Global Assistance in allen STI Reiseschutzprodukten automatisch integrierten Reise-Assistance können Sie auf die Hilfe einer Notruf-Zentrale zurückgreifen. Und das nicht nur in medizinischen Notfällen, sondern auch bei solchen urlaubstypischen Problemen. Ein kurzes Telefonat mit der Assistance und schon kümmert man sich von dort aus um den Kontakt mit Ihrer Hausbank und hilft bei der Übermittlung eines von ihr zur Verfügung gestellten Betrages. Kann der Kontakt nicht innerhalb eines Tages hergestellt werden, so dass Sie über Ihre Hausbank kurzfristig nicht an Geld kommen können, wird Ihnen über die Assistance ein zinsloses Darlehen in Höhe von bis zu 1.500 Euro gestellt.

Gleichzeitig unterstützt sie die Assistance bei der Sperrung Ihrer Kredit- und Euroscheck-Karten. Und mit dem Problem des abhanden gekommenen Reisepasses stehen Sie ebenfalls nicht alleine da – auch bei der Beschaffung von Ersatzdokumenten ist Ihnen die Assistance behilflich. Sie weiß, an wen man sich dazu wenden muss und kümmert sich um die Kontaktherstellung zur Botschaft bzw. zum Konsulat. Damit die Abwicklung noch reibungsloser funktioniert, ist es übrigens hilfreich, wenn Sie Kopien Ihrer Reisedokumente – möglichst separat verwahrt – mit sich führen.

Handelt es sich bei Ihrem Notfall im Urlaub nicht „nur“ um eine gestohlene Handtasche, sondern um juristische Schwierigkeiten vor Ort, hilft Ihnen die Assistance, wenn Haft droht. Dies ist in einigen Urlaubsländern bereits bei einem Unfall mit Personenschaden der Fall. Die Assistance sucht für Sie dann einen eventuell notwendigen Anwalt bzw. Dolmetscher und streckt Ihnen die Kosten für deren Dienstleistungen vor. Außerdem stellt sie im Notfall eine zinslose Kaution bis zu 13.000 Euro zur Verfügung.

Ob Verlust der Reisekasse oder eine andere Notsituation – schnelle und unkomplizierte Hilfe ist in jedem Fall vonnöten. Deshalb können Sie die Assistance zu jeder Tageszeit an 365 Tagen im Jahr erreichen – und zwar aus jedem Winkel der Erde.

Stand: 11/2011

Wir sind für Sie da, wenn Sie uns brauchen

Unsere Kunden berichten, wie ihnen eine ELVIA Reiseversicherung geholfen hat.

Gehirnblutung in Kenia

Michael Hämel musste als Reisebüro-Inhaber und erfahrener Reisespezialist während einer Kenia-Reise mit Verdacht auf Schlaganfall schnellstmöglich in ein Krankenhaus und operiert werden – jede Minute zählte. Die dazu notwendige Kostenübernahme-Erklärung wurde dank seiner ELVIA Auslandskrankenversicherung sofort erteilt. Überzeugen Sie sich selbst davon, wie wichtig eine Reiseversicherung ist, da sie manchmal sogar Leben retten kann.

Surfunfall in Brasilien

Nachdem Student Thorsten während eines Auslandssemesters in Brasilien einen schlimmen Surfunfall erlitt, war er kurzzeitig querschnittsgelähmt. Für die weitere Behandlung und Rehabilitation war es nach einer Erstversorgung und Notoperation vor Ort zwingend notwendig, dass er zurück nach Deutschlandtransportiert wurde. Allianz Global Assistance übernahm dafür dank seiner ELVIA Auslandskrankenversicherung sowohl die Organisation als auch die entstandenen Kosten. Erfahren Sie mehr über die beeindruckende Geschichte von Thorsten und wie es ihm heute geht.

Handfraktur auf dem Schwarzen Kontinent

Während Marlene und Jacob freiwilligen Arbeit in Afrika verrichteten und das Leben in einem fremden Land genossen, dachten sie an alles, nur nicht an einen medizinischen Notfall. Als sich Marlene unerwartet schwer an der Hand verletzte, war sie mehr als dankbar, dass ihr mit der Gesundheits-Assistance ihrer ELVIA Auslandskrankenversicherung auch vor Ort ein starker Partner zur Seite stand. Sehen Sie, wie die Geschichte von Marlene ausgegangen ist.

Skiunfall in Österreich

Bei der skibegeisterten Familie Niessen sind Kurztripps in die Berge keine Seltenheit. Bei einem Ausflug in die österreichischen Berge mit den Großeltern hat sich der kleine Michel beim Skifahren sein Bein so schlimm gebrochen hatte, dass er mit dem Rettungshubschrauber ins Krankenhaus gefolgen werden musste. Als die Großeltern von dem Unfall erfuhren, merkten Sie, was für ein gutes Gefühl es ist, für jede noch so kurze Reise eine ELVIA Auslandskrankenversicherung abgeschlossen zu haben.

Thailand-Reise storniert

Das Leben ist unberechenbar, der Tod auch. Ulrich Naas und seine Frau mussten diese Erfahrung machen. Mitten in den Vorbereitungen für eine Thailand-Reise erkrankte seine Schwester schwer und verstarb kurz darauf. An Urlaub war nicht mehr zu denken, auch wenn die € 6.000,- für die geplante Reise bereits bezahlt waren. Ulrich Naas erzählt, wie dankbar er für seine ELVIA Reiserücktrittsversicherung war.

Ski Heil, Arm gebrochen

Man rechnet eher damit, dass im Skiurlaub etwas passieren könnte, vorher eigentlich nicht. Bei Familie Thiede/Ott musste der komplette Skiurlaub storniert werden, weil sich Tochter Line kurz vor der Abreise den Arm gebrochen hat und an Skifahren nicht mehr zu denken war. Dank einer ELVIA Jahres-Reiseversicherung bekam Familie Thiede/Ott die Kosten erstattet. Sehen Sie die ganze Geschichte.

Island-Reise auf Eis gelegt

Urlaube kann man planen. Krankheiten nicht. Diese Erfahrung musste Marcus Rasen machen, als er zu seiner lange geplanten und gut vorbereiteten Island-Reise aufbrechen wollte. Kurz vor der Abreise machte ihm ein schwerer grippaler Infekt einen Strich durch alle Urlaubspläne und er musste die anspruchsvolle und teure Reise stornieren. Sehen Sie, was Marcus Rasen erlebt hat und wie ihm seine Reiseversicherung geholfen hat.

Sie finden alle unsere Videos auch in unserem Reiseschutz-YouTube-Kanal.

6 Tipps zur Vermeidung von Sonnenbrand 

Was gibt es Angenehmeres als die Sonnenstrahlen genießen, wenn die warmen Tage wieder zurückkommen?

Im Garten, am Strand, auf einer Terrasse oder am Swimmingpool, die Sonne verwöhnt uns mit ihrer Wärme. Aber aufgepasst, bevor wir es merken, haben wir uns einen Sonnenbrand eingehandelt. Das ist nicht nur schmerzhaft, sondern auch gefährlich für die Haut. Evitez les coups de soleil/Sonnenbrand vermeiden niemals ohne Sonnenschutz ins Freie gehen.

Sonnenbrand: Folgen

Sonnenbrand tritt auf, wenn wir unsere Haut übermäßiger UV-Strahlung aussetzen. UV-Strahlen schaden der Haut und verändern die Hautzellen, was der Hautalterung Vorschub leistet. Dabei ist ein  Melanom oder eine andere Form der Hautkrebserkrankung die schlimmste Folge von Sonnenbrand.

Die Sonne kann neben der Haut auch unseren Augen schaden. Übermäßiges Sonnenlicht schadet der Iris und kann grauen Star verursachen.

Sonnenbrand: wie kann man sich schützen?

Alles, was oben steht, bedeutet nicht, dass Sie den ganzen Sommer lang drinnen eingeschlossen bleiben müssen! Dank der Sonne können wir insbesondere unseren Vitamin D-Mangel beheben, außerdem wirkt sie sich positiv auf unsere Gemütslage aus. Es wäre schade nicht davon zu profitieren, allerdings in Maßen.

Es ist wichtig die Haut und die Augen den Sonnenstrahlen nicht zu lange auszusetzen. Sich Stundenlang am Strand zu sonnen ist nicht gesund. Es wird empfohlen ausreichend Sonnenschutz vorzusehen, wenn Sie viel Zeit in der Sonne verbringen. Nachstehende Ratschläge sind von Nutzen:

  • Verwenden Sie eine Sonnencrème mit hohem Lichtschutzfaktor. Cremen Sie sich 20 Minuten vor dem Sonnenbad im Schatten ein. Wenden Sie die Crème alle zwei Stunden erneut an.
  • Wenden Sie eine Lippenpflege an.
  • Eine Schirmmütze oder ein Hut mit breiter Krempe schützen Kopf und Nacken.
  • Trocknen Sie Ihre Haut unmittelbar nach dem Baden. Die Wassertropfen sind zwar kühlend, verstärken aber die Wirkung der Verbrennung durch die Ultraviolettstrahlen.
  • Halten Sie sich während der wärmsten Stunden des Tages lieber drinnen auf. Zwischen Mittag und 14.00 Uhr ist die Sonne am gefährlichsten.
  • Tragen Sie eine angemessene Sonnenbrille. Ein gut schützendes Modell ist ideal. Prüfen Sie, ob die Brille die CE-Kennzeichnung, gefolgt vom UV-Schutz angibt. Kaufen Sie keine Kunststoff-Brillengläser, denn diese bieten keinen UV-Schutz.

Pflege nach Sonnenbrand

Bei Rotfärbung der Haut haben Sie einen Sonnenbrand. Halten Sie sich im Schatten auf und legen Sie feuchtkalte Umschläge auf die Haut. Duschen Sie mit lauwarmem Wasser und tragen Sie ein Aftersun-Feuchtigkeitspflegeprodukt auf. Kontaktieren Sie Ihren Arzt bei Blasenbildung.

Flughafen: wann muss ich für den Check-in dort eintreffen?

Wenn Sie innerhalb von Europa reisen, müssen Sie “nur” zwei Stunden vor Ihrem Abflug  im Flughafen eintreffen. Bei Interkontinentalflügen müssen Sie jedoch mindestens drei Stunden vorher eintreffen. Die für den Check-in verwendete Zeit ist von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft unterschiedlich. Gehen Sie auf Nummer sicher und planen Sie genug Zeit für den Check-in ein.

Vor Ort einchecken

Sie legen Ihren Ausweis und Ihre Reisedokumente am Check-in-Schalter vor.

Anschließend wird Ihr Gepäck gewogen, gekennzeichnet und an die Gepäckabgabe weitergeleitet. Als Bestätigung Ihres Check-in erhalten Sie einen boarding pass (Bordkarte) und ein Dokument zur Registrierung Ihres Gepäcks. Behalten Sie diese Papiere bei sich bis Sie Ihre Gepäck bei Ankunft zurück erlangt haben.

Begeben Sie sich zum Abflug-Gate!

Sobald Sie über Ihren boarding pass verfügen und Ihr Gepäck registriert ist, können Sie sich zur Sicherheitskontrolle und zum Abflug-Gate begeben. Dort wird ein Zollbeamter Sie um Ihren boarding pass und Ihren  Ausweis (und ggf. Ihren Reisepass) bitten.

Warten Sie nicht zu lange, bevor Sie sich an das Abflug-Gate begeben, denn der Schalter schließt allgemein zwanzig Minuten vor Abflug. Aus diesem Grund bitten die meisten Fluggesellschaften ihre Fluggäste generell darum, etwa vierzig Minuten vor Abflug an dem Abflug-Gate einzutreffen. Wenn Sie zu spät eintreffen, können Sie nicht mehr ins Flugzeug einsteigen.

Online einchecken

Immer mehr Fluggesellschaften bieten Ihren Fluggästen an online einzuchecken. In der Regel kann man sich einige Wochen bis einige Stunden vor dem Abflug registrieren. Das Online Einchecken ist der Mühe wert, weil Sie am Tag des Flugs damit Zeit sparen. Gewisse Fluggesellschaften fragen sogar eine Gebühr für das Check-in vor Ort, während das online Einchecken kostenlos ist. Haben Sie sich online registriert? Vergessen Sie bitte nicht Ihren boarding pass auszudrucken, um ihn am Abflug-Gate vorzeigen zu können! 

Was ist mit meinem Gepäck?

Es ist besser sehr zeitig zu sein, um das Gepäck zu registrieren. Die meisten Check-in-Schalter für Gepäck sind zwei Stunden bis zu vierzig Minuten vor Abflug geöffnet. Fluggäste, die sich online registriert haben, können ihr Gepäck am „drop off baggage“ zurücklassen.

Schnellere Sicherheitskontrolle

Viele Reisegäste verlieren Zeit in der Warteschlange vor den Sicherheitskontrollen. Nachstehend einige Ratschläge, damit Sie im Handumdrehen durch diese Kontrollen gehen.

Entfernen Sie alle Metallgegenstände (Geldmünzen, Schlüssel, Brieftasche) aus Ihrem Gepäck, Ihren Handtaschen und aus Ihren Kleidungstaschen und legen Sie sie in den kleinen Körben ab.

Legen Sie auch Ihre Jacke oder Ihren Pullover in den Korb.

Vermeiden Sie mit Metallteilen (Knöpfe, Schnallen, Reißverschlüsse) verzierte Schuhe oder Kleidungsstücke.

Nehmen Sie einen Laptop mit? Nehmen sie ihn aus der Laptoptasche und legen Sie ihn ebenfalls in einen getrennten Korb ab.

Sie haben ein Getränk bei sich? Verzehren Sie es vor der Kontrolle. Die erlaubten Mengen Flüssigkeit sind begrenzt.

Manche Gesellschaften erlauben es mittels Zahlung eines Zuschlags beim Kauf Ihres Flugtickets, die „Fast Lane“ zu benutzen. Diese schnelle Warteschlange lässt Sie schneller durch die Sicherheitskontrolle gelangen.

Checklist ski/ Kontrollliste Skiausrüstung: was Sie unbedingt mitnehmen müssen

Für begeisterte Schneesportler ist dies der beste Zeitpunkt des Jahres. Der Urlaub in den Bergen ist eine erfreuliche Abwechslung in dieser traurigen Jahreszeit. Mit etwas Glück sausen Sie die Skipisten hinunter und genießen dabei die schöne Wintersonne. Und laden dabei Ihre Batterien auf, während Sie auf das Frühjahr warten. Damit Sie für Ihren Wintersporturlaub gut vorbereitet sind, ist eine Kontrollliste für Skiausrüstung das beste Mittel, um kein Gepäck zu vergessen. Was müssen Sie unbedingt mitnehmen? Nachstehend die Antwort.

Kontrollliste für Skiausrüstung: Ihr Gepäck

Für den Skisport kann man bei der Sportkleidung einfach nichts dem Zufall überlassen. Füllen Sie im Vorfeld eine Liste aller Teile aus, die Sie benötigen werden, so z. B. eine Jacke, ein Pullover, eine Hose und eine Skibrille. Zu dieser Grundausstattung kommen unbedingt Strümpfe, eine Mütze, ein Schal, Handschuhe hinzu. Kurz, alles, was Sie vor Kälte schützt. Denken Sie an Thermo-Unterwäsche. Wenn die Außentemperatur bei einer Skifahrt nahe 0 liegt, hält atmungsaktive Unterwäsche die Wärme und transportiert die Feuchtigkeit ab und ist somit absolut unverzichtbar.

Kontrollliste für Skiausrüstung: Reiseapotheke

Die Grundausstattung Ihrer Reiseapotheke ist dieselbe, Sommer wie Winter. Doch für den Wintersporturlaub ist es ratsam einige weitere Sachen einzupacken:

  • Lippenpflege mit UV-Schutz
  • Sonnenblocker
  • Aftersun-Feuchtigkeitslotion
  • Salbe für Blutergüsse
  • Salbe für Muskelschmerzen
  • Kalte Umschläge/Kompressen
  • Arzneimittel gegen Erkältungen
  • Nasenspray
  • Erste-Hilfe-Verbandsbeutel

Wenn Sie behandelt werden, denken Sie daran, Ihren behandelnden Arzt rechtzeitig um ein neues Rezept zu fragen, damit Ihnen die Arzneimittel während Ihres Aufenthalts nicht ausgehen.

Denken Sie vor allem an elementare medizinische Utensilien, wie Schmerzmittel, Paracetamol, Nagelschere, Pinzette, Arzneimittel gegen Brechreiz und Durchfall, Verbandmaterial, Kontaktlinsen, Desinfektionsmittel, Salbe, Antiseptikum, Fiebermesser und Heftpflaster.

Ihre persönliche Kontrollliste: Skiausrüstung

Nehmen Sie Ihre Reise- und Versicherungsunterlagen mit. Ein Unfall kann sich immer ereignen, vor allem beim Skisport, und es ist praktischer direkt über die notwendigen Papiere zu verfügen.

Je präziser Ihre Ski-Kontrollliste, je besser sind Sie vorbereitet. Erfolgreicher Aufenthalt garantiert!